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Dez 3, 2023 19:42
Nov 1, 2023 23:13

Zu Gast bei Strack-Zimmermann in Billerbeck

Am 21. August besuchte Marie-Agnes Strack-Zimmermann die Stadt Billerbeck, um Einblicke in ihre politische Tätigkeit als Vorsitzende des Verteidigungsausschusses zu gewähren. In ihrem Vortrag lenkte Frau Strack-Zimmermann die Aufmerksamkeit auf die anhaltend kritische Situation in der Ukraine und betonte die unverminderte Notwendigkeit der kontinuierlichen Unterstützung seitens Deutschlands. Des Weiteren thematisierte sie die Rolle von Frauen in der Politik und erläuterte, warum ein gesellschaftlicher Diskurs auch im alltäglichen Leben Beachtung finden sollte.

Die Veranstaltung fand ihren Abschluss in einer Fragerunde, in der die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Möglichkeit hatten, sich mit der Politikerin auszutauschen. Hierbei wurden Fragen zu potenziellen Lösungsmöglichkeiten für den Konflikt in der Ukraine sowie zur Zukunft der Ampel-Koalition diskutiert und von Frau Strack-Zimmermann beantwortet.

Die FDP Tecklenburg dankt Frau Strack-Zimmermann für den anregenden Austausch sowie den Liberalen Frauen für das Organisieren einer solchen Aktion.

Videoüberwachung an unseren Schulen

Eine Videoüberwachung mag in Ausnahmen sinnvoll sein. Aber sie sollte immer das letzte Mittel sein. So sieht es auch die EU Gesetzgebung und das BGH.

Jede Videoüberwachung greift in das Grundrecht der betroffenen Personen ein, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen, und jede Videoüberwachung tangiert darüber hinaus insbesondere auch das Grundrecht am eigenen Bild der Betroffenen. Die Installation von Überwachungsanlagen ist deshalb immer kritisch zu beurteilen und nur sehr eingeschränkt zulässig.

Dazu kommt im Bereich der Schulen aber erschwerend noch Folgendes: Videoüberwachung verträgt sich grundsätzlich nicht mit dem Auftrag der Schulen, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu selbstbestimmten mündigen Persönlichkeiten zu fördern.

Letztlich kann nur in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft und beurteilt werden, ob und inwieweit der Einsatz von Videokameras zulässig ist. In aller Regel sollte jedoch von einer Videoüberwachung an und in Schulen abgesehen werden, so dass im Interesse der betroffenen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte das Motto an und in Schulen – frei nach Pink Floyd – vielmehr lauten könnte:

„We don’t need no video surveillance!” *1

Aus diesen Gründen lehnen wir eine Videoüberwachung an unseren Schulen ab. Insbesondere, weil die Verwaltung sich keine Mühen gemacht hat, mögliche Alternativen zu prüfen und nach eigener Aussage auch die Schäden nicht gravierend sind.

Daher haben wir eine Anfrage an das LDI NRW gestellt: An die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Schule und Sport zum Thema „Sicherungsmaßnahmen an den 6 Schulgebäuden, Hier: Videoüberwachung der Schulhöfe“ in der Stadt Tecklenburg bin ich sehr überrascht, mit welcher Niedrigschwelligkeit solche Maßnahmen nun vorgeschlagen und beschlossen werden.

In Kenntnis des DSG NRW §20 ist mir durchaus bewusst, dass es Umstände gibt, in denen eine Videoüberwachung sinnvoll und gerechtfertigt ist.

Im vorliegenden Fall wurden jedoch weder die tatsächliche Höhe der Sachbeschädigungen genannt noch die entsprechenden Einzelfälle dokumentiert.

Bei den Schulen handelt es sich um vier Grundschulen, eine Gesamtschule und ein Gymnasium in vier verschiedenen Stadtteilen.

Die Verwaltung, in Person des BM, äußerte sich sogar dahingehend, dass die Schäden nicht so groß, aber ärgerlich seien. Es gab auch keine Alternativenprüfung, sondern das wäre die einzige Maßnahme, die die Verwaltung vorschlägt.

Das finde ich etwas befremdlich. Ich glaube, da ist Niedersachsen mit der obligatorischen DSFA, die eine Risikobewertung und eine Alternativenprüfung vorsieht, viel weiter.

Aber nun zu den konkreten Fragen:

  1. Gibt es in NRW Gerichtsurteile oder sonstige Vorgaben, aus denen sich die erforderlichen Maßnahmen ableiten lassen, bevor eine Videoüberwachung zulässig ist?
  2. Gibt es von Seiten des LDI oder anderer Landesbehörden einen Leitfaden oder andere weitergehende Informationsmaterialien, an denen sich eine Kommune bei der Erfüllung der gesetzlichen Grundlagen orientieren kann?
  3. Wie beurteilt das LDI diesen konkreten Fall?

Mit freundlichen Grüßen aus Brochterbeck

Dirk Wieschebrock

Stellv. Stadtverbandsvorsitzender

Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Tecklenburg

dirk.wieschebrock@fdp-tecklenburg.de

*1 Quelle: Ich sehe das, was Du so tust Videoüberwachung an und in Schulen LDI, NRW

Digitalen Schülerausweis jetzt einführen

An vielen Schulen werden Schülerausweise in Form einer Scheckkarte ausgegeben. In Tecklenburg sogar noch in Papierform. Schüler der Technischen Berufsschulen 1 haben einen digitalen Schülerausweis entwickelt, der als App nutzbar ist. Sie haben dazu auch das Start-Up Geevoo.de gegründet. Wir finden das klasse! Daher wollten wir heute mit einer Anfrage in der Ratssitzung erfahren, wie die Verwaltung die Einführung eines digitalen Schülerausweises in Form einer App unterstützen kann.

Haushaltsrede 2023

Vorwort

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren.

Im letzten Jahr stand die Haushaltsrede der FDP ganz im Zeichen der Ziele und Strategien für anstehende Projekte und blickte trotz coronabedingt angespannter Lage optimistisch in die Zukunft.

Wie sich die Lage in kurzer Zeit geändert hat: Die Belastungen durch die Pandemie bestehen fort, in der öffentlichen Wahrnehmung allerdings verdrängt durch den unfassbaren Krieg in der Ukraine. Daraus folgend eine neue Flüchtlingswelle, eine galoppierende Inflation und ein massiver Anstieg der Energiepreise. Dies alles ist die Kulisse für diese Haushaltsberatungen.

Haushalt

Der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 weist ein Defizit in Höhe von 1.6 Mio.€ aus. Das sind fast 1 Mio. € mehr als eigentlich geplant. Auch dieses Mal kann der Fehlbedarf durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden, sodass erneut ein fiktiver Haushaltsausgleich möglich ist.

Bei näherer Betrachtung fällt allergings auf, dass das Defizit eigentlich bei 2,5 Mio.€ läge, würde nicht im Ergebnisplan überraschend 875 Tsd.€ als „Außerordentlicher Ertrag“ auftauchen.

Was ist da passiert? So viel vorweg: Ein plötzlicher Geldregen ist es nicht.

Mit dem politischen Ziel, die Kommunen davor zu schützen, „ab 2021 reihenweise wieder in die Haushaltssicherungen abzugleiten“, hat es das

Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (kurz NKF-CUIG)“ verabschiedet.

(Wer denkt sich eigentlich immer diese großartigen Namen und Kürzel aus. Gibt es in der Landesregierung eine eigene Stelle dafür?

Vermutlich: Wenn man NKF-CUIG umstellt, bildet es (das Wort) FUCKING. Humor haben sie, die Leute in Düsseldorf.)

Das ist sehr treffend, denn letztlich wurde die schon bestehende Möglichkeit, Kosten aus der Pandemie zu isolieren und über 50 Jahre abzuschreiben, erweitert, um auch die kommunalen Folgekosten des Ukrainekriegs in die Zukunft zu projizieren.

Das konterkariert nicht nur die Zielsetzung des NKFs, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) der Kommune darzustellen, sondern belastet auch die nachfolgenden Generationen erheblich.

Der Haushaltsplan sieht vor, bis 2026 rund 2,6 Mio.€ zu isolieren. Nur so konnte eine Haushaltssicherung in diesem Jahr abgewendet werden.

Kreisumlage / Steuern

Während das Land mit Gesetzesänderung die Krisenkosten in die Zukunft projiziert, sieht der Kreis Steinfurt offensichtlich gar keine aktuelle Krise. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Rücklage von 15 Mio. Euro nach dem Verwaltungsvorschlag des Kreises zunächst unangetastet bleiben sollte.

Stattdessen sollten die Kommunen unmittelbar über die Kreisumlage die steigenden Kosten tragen. Auch wenn nach einem Aufschrei der Kommunen jetzt 2 Mio. aus der Rücklage entnommen werden, steigen die Transferleistungen insgesamt um 10%.

Der Trend, den mittlerweile jeder im eigenen Portemonnaie spürt, setzt sich auch im öffentlichen Bereich fort: Steigende Kosten in der Materialbeschaffung und bei den Personalkosten auf allen Ebenen.  

Dennoch begrüßen wir Freien Demokraten den Vorschlag der Verwaltung die Hebesätze der Grundsteuer A und B, nicht zu erhöhen und auch den Gewerbesteuersatz auf dem Niveau von 2018 zu belassen.

Investitionen

Die Investitionsliste für die kommenden Jahre ist weiterhin lang. Für 2023/24 sind für notwendige Investitionen in unsere Infrastruktur fast 11 Mio.€ erforderlich, die durch Kredite zumindest vorfinanziert werden müssen. Dabei ist sehr schmerzlich, dass die steigenden Kreditzinsen erhebliche jährliche Mehrausgaben in der Zukunft bedeuten.

Hier erhoffe ich mir von dem von uns geforderten und jetzt eingeführten Projektreporting eine klare Übersicht über den aktuellen Stand, so das gegebenenfalls frühzeitig nachgesteuert werden kann.

Das der Vorbericht, nachdem wir dies im letzten Jahr bemängelt haben, nun die wichtigsten Ziele der Stadt definiert, sehen wir positiv.

Eines dieser Ziele ist die für uns sehr wichtige Gründung der Stadtmarketing- und Touristik GmbH und die Weiterentwicklung des Tourismus. Hier erwarten wir mit Spannung den Businessplan von Project M, der hoffentlich auch neue Ertragsmöglichkeiten aufzeigt, die dann zum Ausbau des Tourismus verwendet werden können.

Die Entwicklung beim Hotel Burggraf ist erfreulich: Dass der FNP und B-Plan in Kraft getreten ist, lässt auf eine baldige Umsetzung durch den Investor hoffen. Allerdings gehen damit leider auch stadtnahe Parkplätz verloren.

Und obwohl die nach unserem Antrag zur „Verkehrsberuhigung Innenstadtbereich historische Altstadt” ergriffen Maßnahmen die Lage in der letzten Saison etwas entspannt haben, müssen wir hier dieses Jahr weiter vorankommen. Die Intensivierung der Kontrollen sowie das Wiedereinsetzen der Poller an der Legge und an der Ibbenbürener Straße sind richtige Weg, aber lange nicht ausreichend.

Daher sollte das eingeforderte Parkplatzkonzept ausgearbeitet und auch das digitale Parkleitsystem zeitnah umgesetzt werden, um den Suchverkehr insbesondere zu Bühnenzeiten zu reduzieren. Gemeinsam mit der Bühne müssen wir praktikable Lösungen wie z.B. einen Bus-Shuttle etablieren.

Sehr gut finden wir, dass die von uns initiierten und von diesem Rat beschlossen Projekte zum Schülerticket für die weiterführenden Schulen und den Raumlüftungsanlagen für die Grundschulenim letzten Jahr umgesetzt werden konnten.

Fazit

Viel Arbeit liegt vor uns, um die im Investitionsplan genannten notwendigen Strukturverbesserungen voranzubringen.

Die Zukunft ist ungewisser denn je. Eine solide Prognose der finanziellen Entwicklung abzugeben daher eine Herausforderung.

Dank an den Kämmerer Herrn Wallmeyer, der die wichtigsten Aspekte deutlich herausgearbeitet und geduldig unsere Fragen beantwortet hat. Die FDP wird diesem Haushalt zustimmen. 

Zum Schluss bedanken wir uns bei allen Mitarbeitern der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

 Wir danken auch der Presse für die kritische, aber faire Berichterstattung.

Und insbesondere den freiwilligen und ehrenamtlich Tätigen in den vier Ortsteilen. Ohne Ihr Engagement wären viele Projekte und Veranstaltungen, die unsere Stadt lebenswert machen, nicht möglich.

 

Für die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Tecklenburg

 

Mit freundlichem Gruß

Dirk Wieschebrock

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