Weihnachtsgruß

Ein aufregendes und ereignisreiches Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu.

Der FDP-Ortsverband Tecklenburg und die FDP-Fraktion wünscht Ihnen und Ihren Lieben eine erholsame Zeit, frohe und gesegnete Weihnachten und ein gutes, gesundes neues Jahr!

Wir freuen uns schon jetzt auf zahlreiche Begegnungen und den Austausch mit Ihnen im neuen Jahr.

Haushaltsrede 2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren.

Sehr geehrter Herr Wallmeyer.

Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihren auf der Einnahmenseite überraschend erfreulichen Haushaltsentwurf. Wir reden in diesem Gremium oft darüber, was wir wofür ausgeben, aber viel zu selten darüber, wer diese Mittel, z.B. die Gewerbesteuer, erwirtschaftet: Das sind unsere ortsansässigen Tecklenburger Unternehmen. Diese Gewinne in so schwierigen Zeiten zu erwirtschaften, ist nur durch vorausschauendes Wirtschaften und die große Leistung der Unternehmen und ihrer Beschäftigten möglich. Im Durchschnitt der letzten Jahre waren das 3,3 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen pro Jahr, die ab 2024 nachhaltig auf deutlich über 5 Millionen steigen sollen. Ein großartiges Ergebnis. (Und ohne diese Mehreinnahmen sähe es für die Stadt auch düster aus).

Mit dem Krieg in der Ukraine, der Inflation und der Energiekrise ist auch 2023 für Tecklenburg kein normales Jahr, sondern das mittlerweile vierte Krisenjahr, in dem die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung besonders wichtig ist.

Meine Fraktion will diese Handlungsfähigkeit sichern und stimmt daher dem Haushaltsentwurf uneingeschränkt zu.

Angesichts der angespannten Lage verzichten wir dieses Jahr im Rahmen dieser Haushaltsaustellung auf eigene Anträge, die den Haushalt zusätzlich belasten. Die von uns initiierten Anträge zum Schülerticket, Lüftungsanlagen für Grundschulen, Altstadtkoordination, Projekt- und Fördermanagement und zum Parkleitsystem sind bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung.

Haushalt

Der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 weist ein Defizit von 1,9 Mio. € aus. Das Defizit kann erneut durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden, so dass zumindest ein fiktiver Haushaltsausgleich möglich ist.

Dennoch sind die Zahlen beunruhigend, da laut Plan die Rücklage bis 2027 aufgebraucht sein wird und damit (nach heutigem Recht) die Haushaltssicherung droht. Langjährige Ratsmitglieder kennen die Folgen einer solchen „Ohnmacht“ noch sehr genau.

Allein im Kreis Steinfurt droht 14 Kommunen für 2024 die Haushaltssicherung, weitere acht Kommunen, darunter Tecklenburg, können ihren Haushalt 2024 voraussichtlich nur noch fiktiv ausgleichen. Immerhin sind wir dieses Mal nicht das Schlusslicht.

Steuern

Im Bereich der Steuern begrüßen wir Freien Demokraten den Vorschlag der Verwaltung, auch in diesem Jahr die Hebesätze der Grundsteuer A und B und insbesondere den Gewerbesteuersatz nicht zu erhöhen und auf dem Niveau von 2018 zu belassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Tecklenburg z.B. bei der Gewerbesteuer nach Laer bereits auf Platz 2 von 24 kreisangehörigen Städten liegt. Bei der Grundsteuer B auf Platz 4 (nach Laer, Steinfurt und Rheine).

Da das Gewerbe mit seinen Abgaben eine wichtige Säule zur Finanzierung unserer Infrastruktur darstellt, ist eine Steuerpolitik notwendig, die weitere Gewerbeansiedlungen fördert und nicht abschreckt.

Ziele

Auch dieses Jahr enthält der Vorbericht die wichtigsten Ziele der Stadt.

Umsetzung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)

  • Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes
  • Digitalisierung der Stadtverwaltung
  • Erhalt und Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur
  • Gründung der „Stadtmarketing und Tourismus GmbH“ und die Weiterentwicklung des Tourismus

Diese sind identisch mit den Zielen 2023 und haben alle einen langen Umsetzungszeitraum.

Ein sehr wichtiges Ziel davon ist die Gründung der Stadtmarketing- und Touristik GmbH und die Weiterentwicklung des Tourismus. Hier liefert der jetzt vorliegende Businessplan von Project M interessante Kenntnisse.

So besteht in der heutigen Struktur der Tecklenburg Touristik besonders im Bereich des Managements Erweiterungs- und Professionalisierungsbedarf, während im Bereich der Umsetzung nur geringer Veränderungsbedarf besteht.

Professionalisierung kostet. Sie ist nicht umsonst zu haben. So weist der Businessplan jährliche Mehrkosten von ca. 90 Tsd. Euro für die Neustrukturierung aus.

Ziel des von FDP und CDU beantragten Businessplans war es daher, die notwendigen Einnahmemöglichkeiten aufzuzeigen, die dann aber auch zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus genutzt werden müssen. Vorzugsweise zur Förderung von Mehrtagesgästen. Den neuen Burggrafen sehen hierbei wir als Change, um dieses Ziel zu erreichen.

In diesem Businessplan wurden insbesondere die Vor- und Nachteile des Kurbeitrags, des Fremdenverkehrsbeitrags und der Bettensteuer verglichen.

Das Ergebnis ist, dass nur beim Fremdenverkehrsbeitrag die Vorteile quantitativ die Nachteile überwiegen.

Die Vorteile sind

  • Erhebungsmöglichkeit im gesamten Stadtgebiet
  • Zweckbindung für touristische Zwecke
  • Erhebung bei allen Unternehmen, die vom Tourismus profitieren

Zwar ist die Etablierung zunächst aufwändiger, dafür ist aber eine Differenzierung und Gewichtung der einzelnen Ortsteile und der Gewerbe möglich. Bei der jährlichen Berechnung kommen die erforderlichen Daten von den Finanzbehörden, so dass hier der Aufwand geringer und keine Erhebung durch die Verwaltung erforderlich ist.

Aufgrund der genannten Vorteile halten wir den Fremdenverkehrsbeitrag für die gerechteste Lösung zur Finanzierung der Kosten im Tourismusbereich. Aktuelles Beispiel ist die Umsetzung eines Parkleitsystems in Tecklenburg, basieren auf unserem Antrag zur Erarbeitung eines zukunftweisenden Parkplatzkonzeptes.

Positiv ist in diesem Zusammenhang auch, dass die von uns 2021 beantragte Altstadtkoordination im Rahmen des ISEK nun bis 2026 umgesetzt werden soll.

Investitionen

Viele strukturelle Investitionen sind in den nächsten Jahren unumgänglich, um die kommunalen Pflichtaufgaben zu erfüllen

so z.B.

  • Neubau der Feuerwehrgerätehäuser in Brochterbeck und Ledde

und weitere Investitionen im Bereich Brandschutz mit einem Gesamtbedarf von rund 8,5 Mio. Euro bis 2027.

Im Bereich der Schulen

  • Erweiterung des Schulgebäudes der Grundschule Brochterbeck
  • (1-Fach) Turnhalle des Graf Adolf-Gymnasium

Auch in diesem Bereich besteht bis 2027 noch ein Investitionsbedarf von rund 8 Mio. Euro.

Mit den weiteren Bereichen sind das in der Summe rund 20 Mio. Euro an Investitionsauszahlungen in den Jahren 2024-2027.

Investitionen in dieser Größenordnung wären ohne entsprechende Förderungen aus EU-, Bundes- und Landesmitteln nicht möglich.

So ist es sehr erfreulich, dass die größte Einzelinvestition der nächsten Jahre, unser Kulturhaus mit Investitionskosten von 8,3 Mio. Euro, mit rund 6 Mio. Euro gefördert wird.

Da die Auszahlung dieser Fördermittel aber wie üblich über mehrere Jahre erfolgt, müssen nicht unerhebliche Summen über Kredite zwischenfinanziert werden. Bei steigenden Zinskosten belastet dies neben den Eigenanteil den städtischen Haushalt. Die Sicherstellung der Liquidität wird dadurch zunehmend zur Belastung.

Transparenz der Verwaltungsarbeit

Die Verwaltung leistet viel, kostet aber auch viel. Effizienz und Transparenz der Verwaltungsarbeit sind uns daher stets ein wichtiges Anliegen. Wir freuen uns, dass nach unserem Antrag zum Projektreporting nun auch die von uns mitinitiierten Anträge zum Fördermittelmanagement und zum Antragsmanagement von der Verwaltung umgesetzt werden.

Schlusswort

Es liegt also noch viel Arbeit vor uns, um genannten Ziele und die notwendigen Strukturverbesserungen voranzutreiben.

Wir danken dem Kämmerer, der die wichtigsten Aspekte der städtischen Finanzen anschaulich dargestellt und geduldig unsere Fragen beantwortet hat und allen Mitarbeitern der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

Unser Dank gilt auch der Presse für die kritische, aber faire Berichterstattung.

Unser besonderer Dank gilt auch in diesem Jahr den ehrenamtlich Engagierten. Sie tun viel Gutes und helfen dort, wo es am nötigsten ist. Ehrenamtliches Engagement verbindet Menschen in unserer Stadt, schafft Zusammenhalt und überwindet Grenzen.

 

Herzlichen Dank!

Für die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Tecklenburg

 

Mit freundlichem Gruß

Dirk Wieschebrock

Müllsammelaktion Tecklenburg

Unter dem Motto „Sammeln statt Gammeln – Statt Straßen blockieren, Wege frei machen!“ traf sich am Sonntag die FDP Tecklenburg und die Jungen Liberalen aus dem Kreis Steinfurt am Burgberg in Tecklenburg. Zusammen sammelten Sie neben den Wegen und am Hang der Parkplätze am Burgberg zurückgebliebenen Müll. Alle waren erstaunt, dass neben Unmengen an Glas, Plastik und sonstigem Verpackungsmaterial auch alte Kleidung, Lampen, Mobiliar und Kanister voller Flüssigkeiten mitten in der Natur gefunden wurden. Dörthe Wittrock als Vorsitzende der hiesigen FDP war entsetzt über die Menge und Schädlichkeit des gefundenen Mülls. Vor allem Hundekot, welcher zuerst pflichtbewusst aufgesammelt und eingetütet, dann aber wahllos samt neuer Plastikummantelung in die Natur geworfen wurde, stoß ihr auf. Niklas Timmermann als Kreisvorsitzender der Jungen Liberalen betonte, dass in der von der FDP im Fokus stehenden Eigenverantwortung eben nicht nur das Wort „Eigen“ sondern vor allem auch „Verantwortung“ enthalten ist. Diese Verantwortung lege man auch nicht ab, nur weil man sich auf öffentlichem Grund oder im Wald befinde. Katja Biester, Malin Wieschebrock und Marcus Brune – alle im UKT vertreten – waren entsetzt über die Menge und vor allem auch dem scheinbaren Alters einigem Mülls. Offen blieb die Frage, ob sich die Verwaltung des Müll Problems bewusst ist und, ob dort aktuell Lösungen wie mehr Mülleimer an öffentlichen Parkplätzen geplant seien. Alle zusammen waren sich aber einig, dass die Aktion ein voller Erfolg war und sie im nächsten Jahr erneut stattfinden solle. Dann hoffentlich mit einem erfreulicheren Fazit.

Instagram Posts

Dez 3, 2023 19:42
Nov 1, 2023 23:13

Videoüberwachung an unseren Schulen

Eine Videoüberwachung mag in Ausnahmen sinnvoll sein. Aber sie sollte immer das letzte Mittel sein. So sieht es auch die EU Gesetzgebung und das BGH.

Jede Videoüberwachung greift in das Grundrecht der betroffenen Personen ein, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen, und jede Videoüberwachung tangiert darüber hinaus insbesondere auch das Grundrecht am eigenen Bild der Betroffenen. Die Installation von Überwachungsanlagen ist deshalb immer kritisch zu beurteilen und nur sehr eingeschränkt zulässig.

Dazu kommt im Bereich der Schulen aber erschwerend noch Folgendes: Videoüberwachung verträgt sich grundsätzlich nicht mit dem Auftrag der Schulen, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu selbstbestimmten mündigen Persönlichkeiten zu fördern.

Letztlich kann nur in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft und beurteilt werden, ob und inwieweit der Einsatz von Videokameras zulässig ist. In aller Regel sollte jedoch von einer Videoüberwachung an und in Schulen abgesehen werden, so dass im Interesse der betroffenen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte das Motto an und in Schulen – frei nach Pink Floyd – vielmehr lauten könnte:

„We don’t need no video surveillance!” *1

Aus diesen Gründen lehnen wir eine Videoüberwachung an unseren Schulen ab. Insbesondere, weil die Verwaltung sich keine Mühen gemacht hat, mögliche Alternativen zu prüfen und nach eigener Aussage auch die Schäden nicht gravierend sind.

Daher haben wir eine Anfrage an das LDI NRW gestellt: An die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Schule und Sport zum Thema „Sicherungsmaßnahmen an den 6 Schulgebäuden, Hier: Videoüberwachung der Schulhöfe“ in der Stadt Tecklenburg bin ich sehr überrascht, mit welcher Niedrigschwelligkeit solche Maßnahmen nun vorgeschlagen und beschlossen werden.

In Kenntnis des DSG NRW §20 ist mir durchaus bewusst, dass es Umstände gibt, in denen eine Videoüberwachung sinnvoll und gerechtfertigt ist.

Im vorliegenden Fall wurden jedoch weder die tatsächliche Höhe der Sachbeschädigungen genannt noch die entsprechenden Einzelfälle dokumentiert.

Bei den Schulen handelt es sich um vier Grundschulen, eine Gesamtschule und ein Gymnasium in vier verschiedenen Stadtteilen.

Die Verwaltung, in Person des BM, äußerte sich sogar dahingehend, dass die Schäden nicht so groß, aber ärgerlich seien. Es gab auch keine Alternativenprüfung, sondern das wäre die einzige Maßnahme, die die Verwaltung vorschlägt.

Das finde ich etwas befremdlich. Ich glaube, da ist Niedersachsen mit der obligatorischen DSFA, die eine Risikobewertung und eine Alternativenprüfung vorsieht, viel weiter.

Aber nun zu den konkreten Fragen:

  1. Gibt es in NRW Gerichtsurteile oder sonstige Vorgaben, aus denen sich die erforderlichen Maßnahmen ableiten lassen, bevor eine Videoüberwachung zulässig ist?
  2. Gibt es von Seiten des LDI oder anderer Landesbehörden einen Leitfaden oder andere weitergehende Informationsmaterialien, an denen sich eine Kommune bei der Erfüllung der gesetzlichen Grundlagen orientieren kann?
  3. Wie beurteilt das LDI diesen konkreten Fall?

Mit freundlichen Grüßen aus Brochterbeck

Dirk Wieschebrock

Stellv. Stadtverbandsvorsitzender

Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Tecklenburg

dirk.wieschebrock@fdp-tecklenburg.de

*1 Quelle: Ich sehe das, was Du so tust Videoüberwachung an und in Schulen LDI, NRW

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