Videoüberwachung an unseren Schulen

Eine Videoüberwachung mag in Ausnahmen sinnvoll sein. Aber sie sollte immer das letzte Mittel sein. So sieht es auch die EU Gesetzgebung und das BGH.

Jede Videoüberwachung greift in das Grundrecht der betroffenen Personen ein, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen, und jede Videoüberwachung tangiert darüber hinaus insbesondere auch das Grundrecht am eigenen Bild der Betroffenen. Die Installation von Überwachungsanlagen ist deshalb immer kritisch zu beurteilen und nur sehr eingeschränkt zulässig.

Dazu kommt im Bereich der Schulen aber erschwerend noch Folgendes: Videoüberwachung verträgt sich grundsätzlich nicht mit dem Auftrag der Schulen, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu selbstbestimmten mündigen Persönlichkeiten zu fördern.

Letztlich kann nur in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft und beurteilt werden, ob und inwieweit der Einsatz von Videokameras zulässig ist. In aller Regel sollte jedoch von einer Videoüberwachung an und in Schulen abgesehen werden, so dass im Interesse der betroffenen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte das Motto an und in Schulen – frei nach Pink Floyd – vielmehr lauten könnte:

„We don’t need no video surveillance!” *1

Aus diesen Gründen lehnen wir eine Videoüberwachung an unseren Schulen ab. Insbesondere, weil die Verwaltung sich keine Mühen gemacht hat, mögliche Alternativen zu prüfen und nach eigener Aussage auch die Schäden nicht gravierend sind.

Daher haben wir eine Anfrage an das LDI NRW gestellt: An die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Schule und Sport zum Thema „Sicherungsmaßnahmen an den 6 Schulgebäuden, Hier: Videoüberwachung der Schulhöfe“ in der Stadt Tecklenburg bin ich sehr überrascht, mit welcher Niedrigschwelligkeit solche Maßnahmen nun vorgeschlagen und beschlossen werden.

In Kenntnis des DSG NRW §20 ist mir durchaus bewusst, dass es Umstände gibt, in denen eine Videoüberwachung sinnvoll und gerechtfertigt ist.

Im vorliegenden Fall wurden jedoch weder die tatsächliche Höhe der Sachbeschädigungen genannt noch die entsprechenden Einzelfälle dokumentiert.

Bei den Schulen handelt es sich um vier Grundschulen, eine Gesamtschule und ein Gymnasium in vier verschiedenen Stadtteilen.

Die Verwaltung, in Person des BM, äußerte sich sogar dahingehend, dass die Schäden nicht so groß, aber ärgerlich seien. Es gab auch keine Alternativenprüfung, sondern das wäre die einzige Maßnahme, die die Verwaltung vorschlägt.

Das finde ich etwas befremdlich. Ich glaube, da ist Niedersachsen mit der obligatorischen DSFA, die eine Risikobewertung und eine Alternativenprüfung vorsieht, viel weiter.

 

Aber nun zu den konkreten Fragen:

 

  1. Gibt es in NRW Gerichtsurteile oder sonstige Vorgaben, aus denen sich die erforderlichen Maßnahmen ableiten lassen, bevor eine Videoüberwachung zulässig ist?
  2. Gibt es von Seiten des LDI oder anderer Landesbehörden einen Leitfaden oder andere weitergehende Informationsmaterialien, an denen sich eine Kommune bei der Erfüllung der gesetzlichen Grundlagen orientieren kann?
  3. Wie beurteilt das LDI diesen konkreten Fall?

 

Mit freundlichen Grüßen aus Brochterbeck

Dirk Wieschebrock

Stellv. Stadtverbandsvorsitzender

Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Tecklenburg

dirk.wieschebrock@fdp-tecklenburg.de

 

*1 Quelle: Ich sehe das, was Du so tust Videoüberwachung an und in Schulen LDI, NRW

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Freie Demokraten Tecklenburg
Freie Demokraten TecklenburgMai 24, 2023 8:01
Der renommierte Klimaforscher Ottmar Edenhofer stimmt uns zu: Beim Heizungsgesetz von Robert Habeck müssen wir noch Anpassungen vornehmen! Stattdessen schlägt der Forscher unter anderem eine Fokussierung auf den Emissionshandel vor.

Zum Heizungsgesetz sagen wir deutlich: Jeder muss die beste Lösung für sein Haus wählen können - technologieoffen! Es muss feststehen, dass sich die Menschen das Heizen auch zukünftig noch leisten können. Klimaschutz kann nur wirksam gelingen, wenn wir die soziale Akzeptanz nicht gefährden. Deshalb wird das Gesetz auch diese Woche nicht im Bundestag beraten werden können. Erst müssen wichtige inhaltliche Änderungen vorgenommen werden.
Freie Demokraten Tecklenburg
Freie Demokraten TecklenburgApr 22, 2023 20:49
Gestern war ich als Gast beim Ortsparteitag der FDP Westerkappeln. Ich habe mich sehr gefreut wieder dabei zu sein.

Haushaltsrede 2023

Vorwort

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren.

Im letzten Jahr stand die Haushaltsrede der FDP ganz im Zeichen der Ziele und Strategien für anstehende Projekte und blickte trotz coronabedingt angespannter Lage optimistisch in die Zukunft.

Wie sich die Lage in kurzer Zeit geändert hat: Die Belastungen durch die Pandemie bestehen fort, in der öffentlichen Wahrnehmung allerdings verdrängt durch den unfassbaren Krieg in der Ukraine. Daraus folgend eine neue Flüchtlingswelle, eine galoppierende Inflation und ein massiver Anstieg der Energiepreise. Dies alles ist die Kulisse für diese Haushaltsberatungen.

Haushalt

Der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 weist ein Defizit in Höhe von 1.6 Mio.€ aus. Das sind fast 1 Mio. € mehr als eigentlich geplant. Auch dieses Mal kann der Fehlbedarf durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden, sodass erneut ein fiktiver Haushaltsausgleich möglich ist.

Bei näherer Betrachtung fällt allergings auf, dass das Defizit eigentlich bei 2,5 Mio.€ läge, würde nicht im Ergebnisplan überraschend 875 Tsd.€ als „Außerordentlicher Ertrag“ auftauchen.

Was ist da passiert? So viel vorweg: Ein plötzlicher Geldregen ist es nicht.

Mit dem politischen Ziel, die Kommunen davor zu schützen, „ab 2021 reihenweise wieder in die Haushaltssicherungen abzugleiten“, hat es das

Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (kurz NKF-CUIG)“ verabschiedet.

(Wer denkt sich eigentlich immer diese großartigen Namen und Kürzel aus. Gibt es in der Landesregierung eine eigene Stelle dafür?

Vermutlich: Wenn man NKF-CUIG umstellt, bildet es (das Wort) FUCKING. Humor haben sie, die Leute in Düsseldorf.)

Das ist sehr treffend, denn letztlich wurde die schon bestehende Möglichkeit, Kosten aus der Pandemie zu isolieren und über 50 Jahre abzuschreiben, erweitert, um auch die kommunalen Folgekosten des Ukrainekriegs in die Zukunft zu projizieren.

Das konterkariert nicht nur die Zielsetzung des NKFs, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) der Kommune darzustellen, sondern belastet auch die nachfolgenden Generationen erheblich.

Der Haushaltsplan sieht vor, bis 2026 rund 2,6 Mio.€ zu isolieren. Nur so konnte eine Haushaltssicherung in diesem Jahr abgewendet werden.

Kreisumlage / Steuern

Während das Land mit Gesetzesänderung die Krisenkosten in die Zukunft projiziert, sieht der Kreis Steinfurt offensichtlich gar keine aktuelle Krise. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Rücklage von 15 Mio. Euro nach dem Verwaltungsvorschlag des Kreises zunächst unangetastet bleiben sollte.

Stattdessen sollten die Kommunen unmittelbar über die Kreisumlage die steigenden Kosten tragen. Auch wenn nach einem Aufschrei der Kommunen jetzt 2 Mio. aus der Rücklage entnommen werden, steigen die Transferleistungen insgesamt um 10%.

Der Trend, den mittlerweile jeder im eigenen Portemonnaie spürt, setzt sich auch im öffentlichen Bereich fort: Steigende Kosten in der Materialbeschaffung und bei den Personalkosten auf allen Ebenen.  

Dennoch begrüßen wir Freien Demokraten den Vorschlag der Verwaltung die Hebesätze der Grundsteuer A und B, nicht zu erhöhen und auch den Gewerbesteuersatz auf dem Niveau von 2018 zu belassen.

Investitionen

Die Investitionsliste für die kommenden Jahre ist weiterhin lang. Für 2023/24 sind für notwendige Investitionen in unsere Infrastruktur fast 11 Mio.€ erforderlich, die durch Kredite zumindest vorfinanziert werden müssen. Dabei ist sehr schmerzlich, dass die steigenden Kreditzinsen erhebliche jährliche Mehrausgaben in der Zukunft bedeuten.

Hier erhoffe ich mir von dem von uns geforderten und jetzt eingeführten Projektreporting eine klare Übersicht über den aktuellen Stand, so das gegebenenfalls frühzeitig nachgesteuert werden kann.

Das der Vorbericht, nachdem wir dies im letzten Jahr bemängelt haben, nun die wichtigsten Ziele der Stadt definiert, sehen wir positiv.

Eines dieser Ziele ist die für uns sehr wichtige Gründung der Stadtmarketing- und Touristik GmbH und die Weiterentwicklung des Tourismus. Hier erwarten wir mit Spannung den Businessplan von Project M, der hoffentlich auch neue Ertragsmöglichkeiten aufzeigt, die dann zum Ausbau des Tourismus verwendet werden können.

Die Entwicklung beim Hotel Burggraf ist erfreulich: Dass der FNP und B-Plan in Kraft getreten ist, lässt auf eine baldige Umsetzung durch den Investor hoffen. Allerdings gehen damit leider auch stadtnahe Parkplätz verloren.

Und obwohl die nach unserem Antrag zur „Verkehrsberuhigung Innenstadtbereich historische Altstadt” ergriffen Maßnahmen die Lage in der letzten Saison etwas entspannt haben, müssen wir hier dieses Jahr weiter vorankommen. Die Intensivierung der Kontrollen sowie das Wiedereinsetzen der Poller an der Legge und an der Ibbenbürener Straße sind richtige Weg, aber lange nicht ausreichend.

Daher sollte das eingeforderte Parkplatzkonzept ausgearbeitet und auch das digitale Parkleitsystem zeitnah umgesetzt werden, um den Suchverkehr insbesondere zu Bühnenzeiten zu reduzieren. Gemeinsam mit der Bühne müssen wir praktikable Lösungen wie z.B. einen Bus-Shuttle etablieren.

Sehr gut finden wir, dass die von uns initiierten und von diesem Rat beschlossen Projekte zum Schülerticket für die weiterführenden Schulen und den Raumlüftungsanlagen für die Grundschulen, im letzten Jahr umgesetzt werden konnten.

Fazit

Viel Arbeit liegt vor uns, um die im Investitionsplan genannten notwendigen Strukturverbesserungen voranzubringen.

Die Zukunft ist ungewisser denn je. Eine solide Prognose der finanziellen Entwicklung abzugeben daher eine Herausforderung.

Dank an den Kämmerer Herrn Wallmeyer, der die wichtigsten Aspekte deutlich herausgearbeitet und geduldig unsere Fragen beantwortet hat. Die FDP wird diesem Haushalt zustimmen. 

Zum Schluss bedanken wir uns bei allen Mitarbeitern der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

 Wir danken auch der Presse für die kritische, aber faire Berichterstattung.

Und insbesondere den freiwilligen und ehrenamtlich Tätigen in den vier Ortsteilen. Ohne Ihr Engagement wären viele Projekte und Veranstaltungen, die unsere Stadt lebenswert machen, nicht möglich.

 

Für die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Tecklenburg

 

Mit freundlichem Gruß

Dirk Wieschebrock

Antrag der fdp-Ratsfraktion zum Projektreporting

FDP Antrag zum Schwerpunktthema unserer diesjährigen Haushaltsrede.

Reporting für Investitionsprojekte

 

Antrag

Der Rat der Stadt Tecklenburg möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen dem Rat den aktuellen Stand laufender Projekte in regelmäßigem Abstand auf einfache und übersichtliche Weise zu präsentieren.

Dieses Reporting ist für Projekte ab einem Investitionsvolumen von 200.000 EUR obligatorisch. Alternativ sind Projekte auf einfachen Mehrheitsbeschluss des Rates aufzunehmen.

Die Daten sind vor einer ordentlichen Ratssitzung zu aktualisieren und im RIM zugänglich zu machen. Ein TOP ist nicht vorzusehen. Fragen zum Reporting können bei Bedarf unter „Informationen und Anfragen“ gestellt werden.

Das Reporting sollte mindestens folgende Punkte umfassen:

  • Eine kurze Projektbeschreibung unter Nennung der primären Ziele
  • Das geplante Investitionsvolumen
  • Den geplanten zeitlichen Umfang mit Start- und Endtermin
  • Wichtige Meilensteine des Projekts, ebenfalls mit Start-, Endtermin und Verantwortlichkeit
  • Den aktuellen monetären und zeitlichen Verlauf
  • Angabe und Bewertung der identifizierten Risiken (insbesondere für Zeitplan/Budget)

Der Report sollte kurz und übersichtlich sein. Ein Beispiel ist dem Antrag beigefügt.

Begründung

In den nächsten Jahren stehen viele Investitionen mit zum Teil erheblichem zeitlichem und monetärem Umfang an. Der aktuelle Haushaltsplan sieht in den Jahren 2022 – 2025 ein Investitionsvolumen von fast 26 Mio. EUR vor.  Allein im Jahr 2022 sind Investitionstätigkeiten von 9.8Mio€ geplant.

Bei der Vielzahl der Projekte ist es sehr schwer, den aktuellen Stand größerer und zeitlich ausgedehnter Projekte zu erfassen. Dazu bedarf es einer grafisch aufbereiteten und leicht zu erfassenden Übersicht der wichtigsten Meilensteine und Kennzahlen. Diese zu den Ratssitzungen aktualisierte Übersicht stände dann dem Rat und den interessierten Bürgern zur Verfügung. Ein solches Projektreporting ist in der Industrie Standard. Auch bei kleineren und weniger komplexen Projekten.

Sich diesen Informationsstand, wie heute, aus hunderten Seiten von Sitzungsprotokollen herauszusuchen, ist für die Bürger und den Rat nicht zumutbar.

Hier müssen wir besser werden und unsere beschlossenen Projekte mit der nötigen Transparenz und in einer leicht verständlichen und ansprechenden Weise präsentieren. Wir verwenden Steuergelder, die der Bürger zur Verfügung gestellt hat. Und es sind überwiegend Projekte, die seit langem erwartet werden. Deren Umsetzung muss klar kommuniziert werden.

 

Für die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Tecklenburg

Mit freundlichem Gruß

Dirk Wieschebrock

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